MIchael Bernhard
GF Contact-Center und UNOS-Bundessprecher
Sie soll die Interessen aller gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden (ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe – die haben eigene Kammern) vertreten. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und im Regelfall kostenpflichtig. UNOS fordern eine Abschaffung dieser Zwangsmitgliedschaft.
Voraussichtlich im März 2025.
Jedes Mitglied der Wirtschaftskammer mit aktiver Mitgliedschaft (nicht ruhend). Bei Einzelunternehmer:innen ist der Fall einfach, sie kandidieren selbst. Bei Gesellschaften können bestimmte Personen kandidieren, die von dieser Gesellschaft dazu bevollmächtigt werden. Das können sein: